Die Vereinigung Alter Burschenschafter (VAB)
Die Burschenschaft entwickelte sich aus den verschiedenen Landsmannschafterverbänden, die bereits im 18. Jahrhundert bestanden. Ihre Leitbilder sind Ehre, Freiheit und Vaterland. Die Gründung der VAB (Verband der Alten Herren der Deutschen Burschenschaft) geht auf das Jahr 1890 zurück.
Die VAB stellt die regionale Vereinigung jener Alten Herren dar, deren Korporationen nicht am Ort vertreten sind. In der VAB sind all jene Burschenschafter vertreten, deren Stammburschenschaft sich im weitesten Sinne zu den genannten Prinzipien der Deutschen Burschenschaft bekennt. Der Beitritt erfolgt zwanglos, ungeachtet dessen, ob sich der Verbandsbruder zum Konservativen Prinzip (Pflichtmensur) bekennt oder nicht, ob seine Burschenschaft Mitglied in einem übergeordneten Verband wie Deutsche Burschenschaft (DB), Deutsche Burschenschaft in Österreich (DBÖ) oder Burschenschaftliche Gemeinschaft (BG) ist. Diese Möglichkeit kann jedem „Alten Burschenschafter“ eingeräumt werden, da die VAB keine eigenen Satzungen aufgelegt hat. Es werden aber die Prinzipien der Urburschenschaft eingehalten. Dies gilt ebenso für die allgemeinen Richtlinien der in der Burschenschaftlichen Verfassung festgelegten Ehrenordnung!